Mitglied werden – das muss ich wissen

Auf dieser Seite listen wir kurz und knapp alle wichtigen Informationen auf, die für die Aufnahme als Mitglied im Kleingartenverein SEEHOF Ettlingen e.V. im Besonderen wichtig sind.
 

Was muss man als Mitglied eines Kleingartenvereins eigentlich alles beachten?

Oftmals ist Interessenten nicht ganz klar, welche Regelungen in einem Kleingarten nun genau zu beachten sind. Doch hinter den oftmals als spießig wahrgenommenen (Halb-)Wahrheiten stecken bei näherem Hinsehen oftmals durchaus sinnvolle Gründe. Wir möchten daher gerne an dieser Stelle eine kurze Übersicht über die wichtigsten zu beachtenden Punkte geben, mit deren Einhaltung man schon einen gewichtigen Teil zu einem angenehmen Vereinsleben beigetragen hat:

  • Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche muss eine kleingärtnerische Nutzung betrieben werden (Anbau von Obst und Gemüse)
  • Die Bewirtschaftung und Nutzung soll naturnah und umweltfreundlich sein. Ein naturbelassener Kleingarten entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Die Wege vor dem Garten bis zur Mitte müssen sauber gehalten werden
  • Es darf keinen Überwuchs auf benachbarte Kleingärten geben
  • Die Höhe von Hecken innerhalb des Gartens darf maximal 1,80 m und an der Gartengrenze maximal 1,20 m betragen
  • Es sind keine Laub- und Nadelbäume (u.a. auch Gingko, Essigbaum, Weide, Haselnuss, Walnuss) und keine Hecken aus Koniferen gestattet
  • Ortsfeste Badebecken (gemauert, betoniert) sind nicht zulässig, nicht ortsfeste Badebecken sind es nur mit schriftlicher Zustimmung der Nachbargärten und unter Einhaltung von mindestens 2m Abstand zu den Gartengrenzen
  • alle Bautätigkeiten mit dem Zweck der Neuerrichtung oder Erweiterung müssen dem Vorstand zur Genehmigung angezeigt werden
  • es sollte an der Mitgliederversammlung teilgenommen werden
     

Wie kann ich Mitglied werden?

Als erstens braucht es natürlich einen freien Garten. Wir setzen Sie auf die Warteliste, nachdem Sie unser Bewerberformular ausgefüllt haben. Wenn ein Garten frei wird und Sie in der Warteliste der/die Nächste sind, besichten wir mit Ihnen der Garten.

In der Folge sind dann die eventuellen Kaufpreise zu besprechen oder auch bestehende Auflagen für den Garten, die beispielsweise aus dem Entfernen von Bäumen oder Hecken oder der Modernisierung der Elektroanlage bestehen können. Dann werden der Pachtvertrag und der Mitgliedsantrag fertiggestellt – beides kann gerne schon vorab so weit wie möglich ausgefüllt mitgebracht werden. 

Bitte nehmen Sie immer Kontakt zu uns auf, wenn Ihnen ein Garten von privat aus unserem Verein angeboten wird, denn ohne die Beteiligung des Vorstandes kann kein Garten veräußert werden!

Wichtiges von A bis Z

Wir haben Ihnen das Wichtigste von A bis Z rund um das Kleingartenleben zusammengefasst.

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